Kanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahr 2000 gegründet.

Für die Rechtsanwälte beginnt die Rechtsberatung mit Zuhören, Sachverhalte zu hinterfragen, Argumente abzuwägen. Hierbei nehmen sich die Rechtsanwälte Zeit für Sie und Ihre Fragen. Nur so können wir den meist komplexen Zusammenhängen im Zivilrecht sowie bei unseren Schwerpunkten im Bankrecht, Erbrecht, Familienrecht und Mietrecht gerecht werden. Wurden alle wichtigen Details zusammengetragen, zeigt Ihnen Ihr Rechtsanwalt eine Lösungsstrategie auf.

Die vornehmste Aufgabe des Rechtsanwalts ist die Vermeidung von Streitigkeiten. Daher wird zunächst eine außergerichtliche Lösung angestrebt. Hierbei vertreten die Rechtsanwälte stets Ihre Interessen und sind für Sie parteilich. Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, so setzen wir Ihre Ansprüche gesetzlich durch.

Wichtig ist uns, dass Ihnen für die gesamte Dauer des Mandats stets derselbe Rechtsanwalt als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht.